Insolvenzverfahren Metatron-Entertainment GmbH Handelsgericht Wien, 28 S 101/11y

Hinweise für Gläubiger im Insolvenzverfahren der Metatron-Entertainment GmbH, FN 345585p, eröffnet am 19.08.2011 zu Geschäftszahl 28 S 101/11y des Handelsgerichts Wien:

Sehr geehrte Gläubiger,

aufgrund eines Eigenantrages der Metatron-Entertainment GmbH, FN 345585p (in der Folge Schuldnerin genannt) wurde am 19.08.2011 das Insolvenzverfahren zu 28 S 101/11y des Handelsgerichts Wien eröffnet und ich zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Schuldnerin war die österreichische Vertragspartnerin bzw. der örtliche Veranstalter der Magnifico Circus GmbH & Co KG, für die der Ticketverkauf für die von André Heller konzipierte Show Magnifico durchgeführt wurde. Mit Beschluss vom 20.07.2011 hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magnifico Circus GmbH & Co. KG angeordnet, mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 1.10.2011 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckender Masse abgewiesen.

Damit steht nunmehr definitiv fest, dass die Termine der Show Magnifico in Wien nicht stattfinden werden. Zwischenzeitig ist auch das Unternehmen der Metatron-Entertainment GmbH insolvenzgerichtlich geschlossen.

Forderungsanmeldungen / Rückforderung von Ticketgeldern:

Aufgrund der Absage der geplanten Shows in Wien steht den Käufern ein quotenmäßiger Rückerstattungsanspruch des Ticketkaufpreises zu. Dieser Anspruch kann im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderung direkt beim Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien zur Aktenzahl 28 S 101/11y angemeldet werden und unterliegt der Insolvenzquote.

Auf der Homepage des Justizministeriums finden Sie ein selbsterklärendes Formular für die Forderungsanmeldung – bitte beachten Sie, dass dieses vollständig auszufüllen ist, vor allem Ihre Kontonummer enthält, wohin die allfällige Quote zu überweisen ist und auch unterfertigt ist. Diese Anmeldung ist 2-fach bei Gericht einzubringen, bitte keinesfalls Anmeldungen an meine Kanzlei schicken!

Sie können die Anmeldung auch von einem der drei Gläubigerschutzverbände (httpss://www.ksv.at/KSV/1870 httpss://www.akveuropa.at oder httpss://www.creditreform.at) übernehmen lassen.

Die Anmeldung einer Insolvenzforderung ist mit der Bezahlung der gerichtlichen Pauschalgebühr in der Höhe von derzeit € 21,- gemäß TP5 GGG verbunden. Die Bankverbindung des Handelsgerichts Wien lautet: Kontonummer 5460470 , BLZ 60.000 / BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit u. Wirtschaft u. Österreichische Postsparkassen AG. Die Anmeldungsfrist ist bereits vorbei. Sie können Ihre Forderungen jedoch auch nachträglich anmelden. Grundsätzlich ist eine nachträgliche Forderungsanmeldung mit zusätzlichen Kosten von € 50,- zuzügl. USt., gesamt daher zusätzlich € 60,- verbunden.

Aufgrund der späten endgültigen Absage der Veranstaltungen verzichte ich, wie ursprünglich hier angekündigt, auf die Einforderung der Kosten der nachträglichen Prüfungstagsatzung in Höhe von € 60,-, wenn Ihre Forderungsanmeldung bis spätestens 20.11.2011 bei Gericht einlangt.

Bitte legen Sie der Anmeldung unbedingt die Tickets im Original bei.

Bei den häufig eingeforderten Zinsen vertrete ich die Ansicht, dass die Veranstaltungen erst nach Insolvenzeröffnung endgültig abgesagt wurden und daher der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises vorher nicht fällig war. Dementsprechend werde ich sämtliche Zinsenbegehren bestreiten.

Als Hilfestellung, ob eine Anmeldung Ihrer Forderungen sinnvoll ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass nach den derzeitigen Massemitteln und der mir bekannten Verbindlichkeiten die Quotenerwartung derzeit bei 4-5 % liegt. Ich bin allerdings dabei, weitere Forderungen der Masse einzutreiben, nach meinen derzeitigen Informationen kann sich die Quotenerwartung im besten Fall auf circa 30 % erhöhen. Diese Berechnungen gehen davon aus, dass sämtliche Käufer von Tickets ihre Forderungen auch im Insolvenzverfahren anmelden.

Information für Gläubiger, die bereits angemeldet hatten:

Bei vielen der bereits geprüften Anmeldungen musste ich eine Bestreitung vornehmen, da die Tickets nicht im Original beigelegt waren. Sie werden in den nächsten Tagen eine Bestreitungsmitteilung vom Handelsgericht Wien erhalten. Zur Überprüfung und Anerkennung des Anspruchs müssen mir die Originalkarten übermittelt werden, da ich die Barcodes auf den übermittelten Kopien nicht auswerten kann.

Bitte senden Sie die Originalkarten direkt an mich (Mag. Wolfgang Herzer, Krugerstraße 13, 1010 Wien) und keinesfalls an das Handelsgericht. Für die Zuordnung geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen und die Ordnungsnummer (ON) der Forderungsanmeldung an, die Sie der Bestreitungsanzeige entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Herzer
als Insolvenzverwalter

Stand: 20.10.2011